Frage

Welche Steuererleichterungen gelten für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkungen?

Übliche Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe von Familienunternehmen werden bei der Bestimmung des Unternehmenswerts als Steuerbefreiung von bis zu 30% berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Verfügungsbeschränkungen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt vorliegen. Dadurch soll der Diskrepanz zwischen gemeinem Wert und tatsächlich erzielbarem Verkaufswert Rechnung getragen werden.

Stand: Juni 2016

Mehr dazu im Beitrag Endlich Einigung zur Erbschaftsteuerreform: Gesetz soll nach Verabschiedung rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten!.

Verwandte Fragen

  • Ab welcher Beschäftigtenzahl entfällt die Lohnsummenprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt. Diese Regelung dient dem Bürokratieabbau für kleine Unternehmen.

    Permalink zur Frage

  • Wann ist die erbschaftsteuerliche Verschonung wegen Verwaltungsvermögen ausgeschlossen?

    Überschreitet das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90% des gesamten Betriebsvermögens, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vollständig ausgeschlossen. Bis zu 10% Verwaltungsvermögen werden hingegen wie steuerrechtlich begünstigtes Betriebsvermögen behandelt. Finanzmittel können zudem bis zu 15% zur Sicherung der Liquidität dem begünstigten Vermögen zugerechnet werden.

    Permalink zur Frage

  • Ab welchem Unternehmenswert greift die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Ab einem begünstigten Unternehmensvermögen von 26 Mio. € pro Erwerber wird eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder ein Verschonungsabschlagsmodell durchgeführt. Der Verschonungsabschlag verringert sich dabei um ein Prozent je 750.000 €, die über der Prüfungsschwelle liegen. Bei der Optionsverschonung entfällt die Verschonung ab 90 Mio. €, bei der Regelverschonung ab 89,75 Mio. €.

    Permalink zur Frage

  • Wie wird der Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren angepasst?

    Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Kapitalisierungsfaktor von bisher 17,86 auf einen Wert zwischen 10 und maximal 12,5 abgesenkt. Damit soll eine Überbewertung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer vermieden werden. Der Faktor wird mit dem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag multipliziert, um den Unternehmenswert zu ermitteln.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht