Auch nach der Neuregelung können Firmenerben grundsätzlich zu 100 % von der Erbschaftsteuer befreit werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb dauerhaft fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Stand: September 2016
Mehr dazu im Beitrag Einigung kurz vor Fristablauf: Endlich neue Regeln für Erben!.
Verwandte Fragen
Welche Frist hatte das Bundesverfassungsgericht zur Reform der Erbschaftsteuer gesetzt?
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine letztmalige Frist bis Ende September 2016 gesetzt, um die Erbschaftsteuerregelungen für Firmenerben neu zu regeln. Andernfalls drohte, dass die Karlsruher Richter die Verschonungsregelungen für Unternehmensnachfolger komplett streichen.
Wie hoch ist die Verschonung von der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolgen?
Firmenerben können zu 85 % oder bis zu 100 % von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Voraussetzung ist, dass der Betrieb fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Welche Gegenstände sind nach der Reform von der Erbschaftsteuerbegünstigung ausgeschlossen?
Zur Missbrauchsbekämpfung wurden Freizeit- und Luxusgegenstände grundsätzlich von den Begünstigungen ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Kunstwerke, Luxusyachten und Oldtimer.
Welche weiteren Punkte umfasst die Erbschaftsteuerreform 2016 neben der Verschonungsregelung?
Die Einigung umfasst zusätzlich Regelungen zu Vorwegabschlägen bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für Steuerstundungen. Außerdem wurden Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt.