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Einigung kurz vor Fristablauf: Endlich neue Regeln für Erben!

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine letztmalige Frist bis Ende September gesetzt, um die Erbschaftsteuerregelungen im Hinblick auf Begünstigungen bei Firmenerben neu zu regeln. Bisher war es oft, dass

Einigung kurz vor Fristablauf: Endlich neue Regeln für Erben!
1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-09-22Empfohlen

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine letztmalige Frist bis Ende September gesetzt, um die Erbschaftsteuerregelungen im Hinblick auf Begünstigungen bei Firmenerben neu zu regeln. Bisher war es oft, dass Unternehmensnachfolger unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Weiterführung des Betriebs für bestimmte Zeit/ Erhalten der Arbeitsplätze, etc.) grundsätzlich keine Steuern zahlen mussten. Die Verschonungsregelung besagt, dass die Erben der Unternehmen zu 85 oder bis zu 100% von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, sofern das Unternehmen fünf- bzw. sieben Jahre fortgeführt wird.

Einigung:

Die Union, SPD, Grünen und die Linke Partei haben sich nun, kurz vor Schluss, endlich auf neue Regeln zur Erbschaftsteuerreform geeinigt. Um die Frist einzuhalten, sollen Bundestag und Bundesrat noch am Freitag, dem 23.09.2016 in einem Eilverfahren darüber abstimmen.

Die Einigung sieht so aus, dass Firmenerben grundsätzlich auch künftig weiterhin bis zu 100% von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn der Betrieb weiterhin auf Dauer fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten werden.

Weiterhin einigte man sich im Hinblick auf Vorwegabschläge bei Familienunternehmen, Optionsverschonungen für Verwaltungsvermögen und Voraussetzungen für Steuerstundungen.

Zudem wurden auch Maßnahmen zu Missbrauchsbekämpfungen vorgeschlagen, wie z.B., dass Freizeit- und Luxusgegenstände (z.B. Kunstwerke, Luxusyachten oder Oldtimer) grundsätzlich von den Begünstigungen ausgeschlossen werden.

Wie geht es weiter?

Sollte der Gesetzesbeschluss doch noch scheitern, könnten die Karlsruher Richter die Privilegien für Firmenerben am Ende noch komplett streichen. Das Verfassungsgericht will sich ab dem 27.09. nochmals mit der Thematik befassen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Welche Frist hatte das Bundesverfassungsgericht zur Reform der Erbschaftsteuer gesetzt?

    Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine letztmalige Frist bis Ende September 2016 gesetzt, um die Erbschaftsteuerregelungen für Firmenerben neu zu regeln. Andernfalls drohte, dass die Karlsruher Richter die Verschonungsregelungen für Unternehmensnachfolger komplett streichen.

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  • Wie hoch ist die Verschonung von der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolgen?

    Firmenerben können zu 85 % oder bis zu 100 % von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Voraussetzung ist, dass der Betrieb fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

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  • Welche Voraussetzungen müssen Firmenerben nach der Reform 2016 für die volle Steuerbefreiung erfüllen?

    Auch nach der Neuregelung können Firmenerben grundsätzlich zu 100 % von der Erbschaftsteuer befreit werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb dauerhaft fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

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  • Welche Gegenstände sind nach der Reform von der Erbschaftsteuerbegünstigung ausgeschlossen?

    Zur Missbrauchsbekämpfung wurden Freizeit- und Luxusgegenstände grundsätzlich von den Begünstigungen ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Kunstwerke, Luxusyachten und Oldtimer.

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  • Welche weiteren Punkte umfasst die Erbschaftsteuerreform 2016 neben der Verschonungsregelung?

    Die Einigung umfasst zusätzlich Regelungen zu Vorwegabschlägen bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für Steuerstundungen. Außerdem wurden Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt.

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