Frage

Ist die Nutzung des Dash Buttons an Bedingungen geknüpft?

Ja, Voraussetzung für die Nutzung des Dash Buttons ist eine kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft. Zusätzlich werden ein Smartphone mit installierter Amazon-App sowie ein WLAN-Zugang benötigt. Die Verbraucherzentrale sieht diese Kopplung sowie die datenintensive App und die Verknüpfung mit intelligenten Geräten kritisch.

Stand: September 2016

Mehr dazu im Beitrag Der Verbraucherschutz NRW will gerichtlich klären lassen, ob der Amazon "Dash Button" weiterhin verwendet werden darf!.

Verwandte Fragen

  • Was ist der Amazon Dash Button?

    Der Dash Button ist ein kleines, USB-Stick-ähnliches Gerät von Amazon, mit dem per Knopfdruck Produkte des täglichen Bedarfs wie Waschmittel oder Zahnpasta nachbestellt werden können. Die Bestellung wird automatisch über WLAN bei Amazon ausgelöst und in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen geliefert. Zur Einrichtung sind ein Smartphone und die Amazon-App für iOS oder Android erforderlich.

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  • Warum hält die Verbraucherzentrale NRW den Dash Button für rechtlich bedenklich?

    Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert vor allem die fehlende Preistransparenz, da der Kunde den Preis erst nach Auslösen der Bestellung erfährt und keine Vergleichsmöglichkeit hat. Zudem bemängelt sie, dass Bestell-Buttons im Online-Handel eindeutig beschriftet sein müssen, was beim Dash Button nicht erfüllt sei. Auch die Bindung an eine Prime-Mitgliedschaft und die datenintensive Amazon-App stehen in der Kritik.

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  • Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Bestell-Buttons im Online-Handel?

    Nach der sogenannten Button-Lösung müssen Kauf-Buttons im Online-Handel eindeutig und gut lesbar mit Begriffen wie 'zahlungspflichtig bestellen' beschriftet sein, damit der Verbraucher die Zahlungspflicht erkennt. Zudem muss der Kunde vor Abgabe der Bestellung klar über den Preis und die wesentlichen Eigenschaften des Produkts informiert werden. Diese Vorgaben dienen dem Schutz vor untergeschobenen oder intransparenten Bestellungen.

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  • Welche rechtlichen Schritte plant die Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon?

    Die Verbraucherzentrale NRW hat angekündigt, gerichtlich klären zu lassen, ob der Dash Button in seiner jetzigen Form mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht vereinbar ist. Sollte Amazon seine Bedingungen, insbesondere zur Preistransparenz und Button-Kennzeichnung, nicht anpassen, wird Klage eingereicht. Ziel ist eine grundsätzliche Entscheidung zur Zulässigkeit dieses Bestellverfahrens.

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