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Der Verbraucherschutz NRW will gerichtlich klären lassen, ob der Amazon "Dash Button" weiterhin verwendet werden darf!

Hintergrund: Was ist ein „Dash Button“? Vor kurzem hat der Internet-Riese „amazon“ den sogenannten „Dash Button“ eingeführt. Seit September ist er nun auch in Deutschland erhältlich. „Dash“ kommt aus dem

1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-09-20Empfohlen

Hintergrund: Was ist ein „Dash Button“?

Vor kurzem hat der Internet-Riese „amazon“ den sogenannten „Dash Button“ eingeführt. Seit September ist er nun auch in Deutschland erhältlich. „Dash“ kommt aus dem Englischen „to dash“, was bedeutet „rasen“, soll also heißen, dass mit dem „Dash Button“ alles rasend schnell geht.

Konkret handelt es sich dabei um ein Gerät, das in Größe und Optik einem usb-stick ähnelt, und mit dem man per Knopfdruck alles nachbestellen kann, was zum täglichen Bedarf gehört. Ist also z.B. das Waschmittel oder die Zahnpasta fast verbraucht, drückt man auf den Knopf und es wird automatisch per WLAN eine Bestellung bei amazon ausgelöst. Am nächsten Tag- im günstigsten Fall sogar noch am selben Tag – erhalten Sie automatisch Ihre Nachbestellung nach Hause geliefert.

Das Einrichten des „Dash Buttons“ ist ziemlich einfach: Man benötigt lediglich ein smartphone und die amazon-app für IOS oder Android.

Kritik des Verbraucherschutzes: „Dash Buttons“ sind bedenklich, Klage geplant, sofern amazon seine Bedingungen nicht ändert!

Die Verbraucherschutzzentrale moniert die „Dash Buttons“ aus folgenden Gründen:

Der Bestellvorgang ist aus Sicht des Verbraucherschutzes undurchsichtig, da der Kunde erst dann die Preisinformation erhält, wenn der Bestellvorgang bereits getätigt wurde = Preistransparenz/ Keine Vergleichsmöglichkeit.

Weiterhin bemängelt der Verbraucherschutz, dass eine Prime-Mitgliedschaft für den amazon-Kunden Voraussetzung für die Nutzung des „Dash Buttons“ ist. Im online-Handel müssten Kauf-Buttons zudem eindeutig bezeichnet sein. Die amazon-app sei zudem sehr datenhungrig und es würden intelligente Geräte mit diesem Programm verknüft.

Gerichtliche Klärung aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erforderlich!

Daher hat die Verbraucherzentrale NRW nun angekündigt, gerichtlich klären zu lassen, ob die sogenannten „Dash Buttons“ in der jetzigen Form weiter verwendet werden dürfen.

Quelle: Verbraucherschutz NRW

Die genaue Information der Verbraucherschutzzentrale lesen Sie hier:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/dash-button–verbraucherzentrale-nrw-geht-gerichtlich-gegen-amazon-vor

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Was ist der Amazon Dash Button?

    Der Dash Button ist ein kleines, USB-Stick-ähnliches Gerät von Amazon, mit dem per Knopfdruck Produkte des täglichen Bedarfs wie Waschmittel oder Zahnpasta nachbestellt werden können. Die Bestellung wird automatisch über WLAN bei Amazon ausgelöst und in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen geliefert. Zur Einrichtung sind ein Smartphone und die Amazon-App für iOS oder Android erforderlich.

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  • Warum hält die Verbraucherzentrale NRW den Dash Button für rechtlich bedenklich?

    Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert vor allem die fehlende Preistransparenz, da der Kunde den Preis erst nach Auslösen der Bestellung erfährt und keine Vergleichsmöglichkeit hat. Zudem bemängelt sie, dass Bestell-Buttons im Online-Handel eindeutig beschriftet sein müssen, was beim Dash Button nicht erfüllt sei. Auch die Bindung an eine Prime-Mitgliedschaft und die datenintensive Amazon-App stehen in der Kritik.

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  • Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Bestell-Buttons im Online-Handel?

    Nach der sogenannten Button-Lösung müssen Kauf-Buttons im Online-Handel eindeutig und gut lesbar mit Begriffen wie 'zahlungspflichtig bestellen' beschriftet sein, damit der Verbraucher die Zahlungspflicht erkennt. Zudem muss der Kunde vor Abgabe der Bestellung klar über den Preis und die wesentlichen Eigenschaften des Produkts informiert werden. Diese Vorgaben dienen dem Schutz vor untergeschobenen oder intransparenten Bestellungen.

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  • Ist die Nutzung des Dash Buttons an Bedingungen geknüpft?

    Ja, Voraussetzung für die Nutzung des Dash Buttons ist eine kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft. Zusätzlich werden ein Smartphone mit installierter Amazon-App sowie ein WLAN-Zugang benötigt. Die Verbraucherzentrale sieht diese Kopplung sowie die datenintensive App und die Verknüpfung mit intelligenten Geräten kritisch.

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  • Welche rechtlichen Schritte plant die Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon?

    Die Verbraucherzentrale NRW hat angekündigt, gerichtlich klären zu lassen, ob der Dash Button in seiner jetzigen Form mit dem deutschen Verbraucherschutzrecht vereinbar ist. Sollte Amazon seine Bedingungen, insbesondere zur Preistransparenz und Button-Kennzeichnung, nicht anpassen, wird Klage eingereicht. Ziel ist eine grundsätzliche Entscheidung zur Zulässigkeit dieses Bestellverfahrens.

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