Frage

Welche Position vertritt das IDW zur Optionsverschonung beim Verwaltungsvermögen?

Das IDW spricht sich dagegen aus, die Gewährung der Optionsverschonung an die Voraussetzung von maximal 10% Verwaltungsvermögen zu knüpfen. Diese starre Grenze sei nicht sachgerecht und sollte daher nicht Bestandteil der gesetzlichen Neuregelung sein.

Stand: August 2016

Mehr dazu im Beitrag Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt u.a. kritisch Stellung zum aktuellen Stand der Verschonungen von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz.

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