Frage

Wie hoch sind die Zuschüsse zu den Fixkosten in der Überbrückungshilfe II?

Erstattet werden bis zu 50.000 Euro pro Monat, gestaffelt nach Umsatzrückgang: 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzrückgang, 60 % bei einem Rückgang zwischen 50 % und 70 % sowie 40 % bei mehr als 30 % Umsatzrückgang. Die Personalkostenpauschale wurde von 10 % auf 20 % der förderfähigen Kosten erhöht. Die früheren Höchstgrenzen für Kleinstunternehmen mit bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten wurden gestrichen.

Stand: November 2020

Mehr dazu im Beitrag <small>Corona-Krise: </small><br/>Die zweite Phase der Überbrückungshilfe und Unterstützungsleistungen bei temporärer Schließung.

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  • Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?

    Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.

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  • Bis zu welcher Höhe ist die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei?

    Nach § 3 Nr. 11a EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Sonderzahlung bis maximal 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Darüber hinausgehende Beträge sind als regulärer Arbeitslohn zu versteuern. Die Zahlung kann wahlweise als Geldleistung oder Sachbezug erfolgen.

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  • Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung der Arbeit fernbleiben?

    Nein. Arbeitnehmer dürfen ihrer Beschäftigung nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Bloße Angst vor einer möglichen Ansteckung am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Unentschuldigtes Fernbleiben kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

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  • Können Personalkosten bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe abgesetzt werden?

    Ja, Personalkosten können nachträglich von den Einnahmen abgesetzt werden, sofern sie zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und nicht durch andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld gedeckt wurden. Diese Anpassung wurde vorgenommen, weil viele Betriebe nach den Lockerungen im Mai und Juni 2020 wieder öffneten und sonst rechnerische Liquiditätsüberschüsse entstanden wären.

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