Frage

Unter welchen Bedingungen bleiben Firmenerben weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont?

Firmenerben können auch nach der Reform weitestgehend steuerfrei bleiben, wenn sie den Betrieb über einen längeren Zeitraum fortführen und die Arbeitsplätze erhalten. Damit setzt der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2014 um, das eine Verschonung nur bei Erfüllung bestimmter Bedingungen erlaubt.

Stand: September 2016

Mehr dazu im Beitrag Bundestag hat der Erbschaftsteuer-Reform zugestimmt… jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.

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    Für vermietete oder verpachtete Grundstücke, wie sie etwa bei Brauereien typisch sind, gelten besondere Ausnahmen. Diese können trotz Nutzungsüberlassung an Dritte unter die Begünstigung fallen und werden nicht automatisch als schädliches Verwaltungsvermögen eingestuft.

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    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 die bisherigen Regelungen zur Erbschaftsteuer für teilweise verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. Die Reform soll die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzen, insbesondere bei der Begünstigung von Betriebsvermögen.

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