Frage

Wann gilt eine Zweitausbildung kindergeldrechtlich noch als Teil der Erstausbildung?

Zwei Ausbildungsabschnitte koennen zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht und die Berufsausuebung hinter der Berufsausbildung zuruecktritt. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung, bei der u.a. der zeitliche Umfang der Erwerbstaetigkeit und die Nutzung der bereits erworbenen Qualifikationen geprueft werden. Steht die Berufstaetigkeit im Vordergrund, liegt eine Zweitausbildung vor.

Stand: Juni 2023

Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil: Kindergeld – Abgrenzung zwischen Erstausbildung und berufsbegleitender Zweitausbildung.

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