Frage

Wie wirkt sich der Erschließungszustand des Grundstücks auf die Grunderwerbsteuer aus?

Ist das Grundstück zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits erschlossen, kann nur das erschlossene Grundstück Vertragsgegenstand sein, und die Erschließungskosten unterliegen der Grunderwerbsteuer. Ist es noch nicht erschlossen, ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu prüfen, ob das erschlossene Grundstück Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ist.

Stand: Dezember 2022

Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil: Grunderwerbsteuer bei erschließungspflichtigen Grundstücken.

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