Frage

Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?

Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.

Stand: Mai 2015

Mehr dazu im Beitrag Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

Verwandte Fragen

  • Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?

    Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.

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  • Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?

    Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.

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  • Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?

    Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.

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