Pressemitteilung des BZSt Aktuell sind E-Mails im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht und Schadsoftware verteilt wird. In den E-Mails von der Emailadresse „bzst.bund@munich.com“ mit dem Betreff „Rückerstattung/ refund“ steht folgender Text:
„Steuererstattung ist abgeschlossen, befestigt ist eine Kopie des Schlup. (tax refund completed, attached is a copy of the slip)”.
In der Anlage befindet sich ein Dateianhang “Steuerbescheid.pdf.rar”. Inhalt dieses rar-Files ist eine Datei „k-12.exe“ (siehe nachfolgende Screen-Shots). Hinter der Datei befindet sich vermutlich eine Schadsoftware. Wir bitten Sie daher dringend:
Öffnen Sie diese E-Mails auf keinen Fall
Öffnen Sie keine Anhänge
Löschen Sie diese E-Mails umgehend
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt. Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BZSt.

Häufige Fragen
Häufige Fragen
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?
Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.
Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?
Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.
Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?
Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.
Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?
Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.