Nach dem Beschluss vom 02.06.2021 können Betreiber von der Einkommensteuerpflicht befreit werden, wenn die Anlage höchstens 10 kW Leistung hat, nach 2003 in Betrieb ging, sich auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder Grundstücksgebäude im Eigentum des Betreibers befindet und die Mieteinnahmen bei anteiliger Vermietung 520 € pro Jahr nicht übersteigen.
Stand: Juni 2021
Mehr dazu im Beitrag Besteuerung der Photovoltaikanlagen und Auslaufen der staatlichen Einspeisevergütung.
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