Eine Aufteilung scheitert daran, dass es an objektivierbaren Kriterien für einen Aufteilungsmaßstab fehlt. Da der Steuerpflichtige in der Regel auch Spiele aus allgemeinem Interesse anschaut und keine konkreten Nutzungsnachweise vorlegen kann, lässt sich der berufliche Anteil nicht sachgerecht abgrenzen.
Stand: April 2015
Mehr dazu im Beitrag BERUFSFUßBALLER KANN KOSTEN FÜR SKY-ABO NICHT GELTEND MACHEN.
Verwandte Fragen
Kann ein Berufsfußballer die Kosten für ein Sky-Abo als Werbungskosten absetzen?
Nein, nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.03.2015 (Az. 2 K 3027/12 E) sind die Kosten für das Sky-Fußballpaket auch bei einem Lizenzfußballspieler nicht als Werbungskosten abziehbar. Die Aufwendungen werden der privaten Lebensführung zugeordnet, da das Angebot sich an die Allgemeinheit und nicht an ein Fachpublikum richtet.
Welche Argumente sprechen für die private Veranlassung eines Sky-Fußballpakets?
Das Fußballpaket wird von einer Vielzahl von Steuerpflichtigen aus allgemeinem Interesse an Bundesliga, DFB-Pokal und Champions League abonniert. Die Übertragungen richten sich an die breite Öffentlichkeit, nicht an Fachpublikum. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass auch andere interessante Spiele jenseits der Gegnervorbereitung angesehen werden.
Welche Anforderungen müssten erfüllt sein, um Kosten für Fachmedien als Werbungskosten anzuerkennen?
Erforderlich ist, dass sich das Medium gezielt an ein Fachpublikum richtet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird oder ein objektiv nachprüfbarer Aufteilungsmaßstab für die berufliche und private Nutzung besteht. Bei Massenmedien mit breitem Unterhaltungscharakter wird dies regelmäßig verneint.