Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 24. März 2015 (Az. 2 K 3027/12 E) entschieden, dass Kosten des “Fußballpakets” im Sky-Abo keine Werbungskosten eines Berufsfußballspielers darstellen. Der Kläger, der als Lizenzfußballspieler eines Vereins in der 2. Bundesliga Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielte, abonnierte beim Pay-TV-Sender Sky unter anderem das “Fußballpaket”. Die Kosten hierfür machte er als Werbungskosten geltend. Durch das Ansehen der Spiele schule er seine eigenen fußballerischen Fähigkeiten und bereite sich taktisch auf seine Gegenspieler vor. Das Finanzamt gewährte den Abzug nicht, weil der Kläger das Abo in erster Linie aus privatem Interesse am Fußball erworben habe und sich für eine Aufteilung kein geeigneter Maßstab finden lasse. Das Gericht sah dies ebenso und wies die Klage ab. Die Kosten seien der privaten Lebensführung des Klägers zuzuordnen. Aufwendungen für das Fußballpaket entstünden einer Vielzahl von Steuerpflichtigen wegen des allgemeinen Interesses an den dort gezeigten Spielen der 1. und 2. Bundesliga, des DFB-Pokals sowie der Champions-League. Die Übertragungen richteten sich nicht an ein Fachpublikum, sondern an die Allgemeinheit. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass der Kläger das Abo nicht ausschließlich dazu genutzt habe, um sich auf kommende Gegner in der 2. Bundesliga vorzubereiten, sondern auch, um sich andere interessante Spiele anzusehen. Eine Aufteilung der Kosten komme nicht in Betracht, da es hierfür an objektivierbaren Kriterien fehle. Insbesondere habe der Kläger zur tatsächlichen Nutzung des Angebots keine konkreten Angaben gemacht.

Häufige Fragen
Häufige Fragen
Kann ein Berufsfußballer die Kosten für ein Sky-Abo als Werbungskosten absetzen?
Nein, nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.03.2015 (Az. 2 K 3027/12 E) sind die Kosten für das Sky-Fußballpaket auch bei einem Lizenzfußballspieler nicht als Werbungskosten abziehbar. Die Aufwendungen werden der privaten Lebensführung zugeordnet, da das Angebot sich an die Allgemeinheit und nicht an ein Fachpublikum richtet.
Warum ist eine Aufteilung der Sky-Abo-Kosten in privaten und beruflichen Anteil nicht möglich?
Eine Aufteilung scheitert daran, dass es an objektivierbaren Kriterien für einen Aufteilungsmaßstab fehlt. Da der Steuerpflichtige in der Regel auch Spiele aus allgemeinem Interesse anschaut und keine konkreten Nutzungsnachweise vorlegen kann, lässt sich der berufliche Anteil nicht sachgerecht abgrenzen.
Welche Argumente sprechen für die private Veranlassung eines Sky-Fußballpakets?
Das Fußballpaket wird von einer Vielzahl von Steuerpflichtigen aus allgemeinem Interesse an Bundesliga, DFB-Pokal und Champions League abonniert. Die Übertragungen richten sich an die breite Öffentlichkeit, nicht an Fachpublikum. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass auch andere interessante Spiele jenseits der Gegnervorbereitung angesehen werden.
Welche Anforderungen müssten erfüllt sein, um Kosten für Fachmedien als Werbungskosten anzuerkennen?
Erforderlich ist, dass sich das Medium gezielt an ein Fachpublikum richtet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird oder ein objektiv nachprüfbarer Aufteilungsmaßstab für die berufliche und private Nutzung besteht. Bei Massenmedien mit breitem Unterhaltungscharakter wird dies regelmäßig verneint.