Frage

Sind Kosten für die behindertengerechte Umgestaltung des Gartens als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

Grundsätzlich können Aufwendungen für die behindertengerechte Umgestaltung eines Gartens bei einem schwerbehinderten Steuerpflichtigen nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen erforderlich sind, um den Garten trotz körperlicher Einschränkung nutzen zu können. Der Abzug setzt zudem voraus, dass die zumutbare Belastung überschritten wird.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Außergewöhnliche Belastungen bei behindertengerechter Umgestaltung des Gartens.

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