Frage

Welche Übergangsregelungen gelten für die eRechnungspflicht bis 2028?

Vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papierrechnungen sowie elektronische Rechnungen in nicht EU-konformen Formaten für B2B-Umsätze ausgestellt werden. Im Jahr 2027 ist dies nur noch möglich, wenn der Rechnungsaussteller im Jahr 2026 einen Jahresumsatz von maximal 800.000 EUR hatte. Ab dem 01.01.2028 sind die neuen Anforderungen zwingend einzuhalten.

Stand: November 2023

Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.

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