Frage

Was gilt ab 2025 als elektronische Rechnung im Sinne des UStG?

Eine elektronische Rechnung (eRechnung) ist ab 2025 nur noch eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 und den Syntaxen der Richtlinie 2014/55/EU entspricht und digital empfangen sowie maschinell verarbeitet werden kann. Auch eigene Formate (z. B. EDI) sind möglich, wenn sich die Pflichtangaben in ein EU-normkonformes Format extrahieren lassen. Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung gilt damit nicht mehr als elektronische Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.

Stand: November 2023

Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.

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