Frage

Mit welchen Werten sind Vermögensgegenstände bei der Inventur anzusetzen?

Vermögensgegenstände sind grundsätzlich einzeln mit ihren (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Dabei sind auch Nebenkosten wie Transport, Inbetriebnahmekosten oder Finanzierungskosten zu berücksichtigen. Für Vorräte sind Vereinfachungsverfahren wie Lifo, Fifo oder das Durchschnittswertverfahren nach § 240 Abs. 3 und 4 HGB handelsrechtlich zulässig.

Stand: November 2023

Mehr dazu im Beitrag Aufstellung eines Inventars und Durchführung einer Inventur.

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