Steuerfrei sind ab 1.1.2025 Leistungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, erbracht von öffentlichen Einrichtungen, privaten Schulen und anderen Bildungseinrichtungen mit Bescheinigung der Landesbehörde. Erfasst sind nun Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie Umschulungen und damit verbundene Leistungen – nicht mehr nur berufsvorbereitende Leistungen. Auch Unterricht durch Privatlehrer (nur natürliche Personen) bleibt steuerfrei.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Auch zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer wird geschuldet.
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