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Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, die innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung anfallen und netto 15 % der Anschaffungskosten übersteigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Sie sind den Herstellungskosten zuzurechnen, zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Ein Sofortabzug als Werbungskosten ist dann ausgeschlossen.

Stand: Juni 2023

Mehr dazu im Beitrag Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden.

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