Frage

Greift die Regelung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen?

Nein. Wird eine Immobilie vom selben Steuerpflichtigen aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen, liegt kein Anschaffungsvorgang vor. Anschließende Sanierungskosten sind daher nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu aktivieren, sondern können als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden.

Stand: Juni 2023

Mehr dazu im Beitrag Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden.

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