Der Antrag muss bis zum 02.01.2023 beim Arbeitgeber eingehen, damit die Befreiung rückwirkend zum 01.10.2022 wirkt. Eine rückwirkende Befreiung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist allerdings nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Stand: September 2022
Mehr dazu im Beitrag Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.
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