Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 17. Dezember 2014 Rechtsklarheit geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Begünstigung des Übergangs von Betriebsvermögen wegen der damit geschützten Arbeitsplätze an sich als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen und lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet. Ausführlichere Informationen finden Sie im Artikel Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer von Steffen Rechtsanwälte in Bocholt.