Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer wurde für alle erbfolgerelevanten Urkunden (z.B. Testamente, Erbverträge, etc.), die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen, ins Leben gerufen. Es enthält z.B. auch die Daten der verwahrenden Stelle und es wird für jeden Sterbefall geprüft, ob solche Verwahrangaben speziell für die verstorbene Person vorliegen. Zweck ist, Nachlassverfahren schneller und effizienter durchzuführen. Das gelingt dadurch, dass das zuständige Nachlassgericht vom Zentralen Testamentsregister elektronisch darüber informiert wird, ob erbfolgerelevante Urkunden vorliegen und welche zu beachten sind. Auch das Gericht, bei dem die Urkunde verwahrt wird, bzw. der Notar, werden informiert und um Ausgabe der Unterlagen an das zuständige Nachlassgericht gebeten, damit der letzte Wille eines Verstorbenen ausgeführt werden kann. Seit mit der Testamentsverzeichnisüberführung begonnen wurde, wurden insgesamt viele Datenmengen digital erfasst. Es wurden laut Bundesnotarkammer bereits bei ca. 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und in etwa 3 Millionen Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden („gelbe Karteikarten“) und ca. 1,4 Millionen Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder („weiße Karteikarten“) digitalisiert. Damit ist insgesamt bereits rund ein Viertel der gesamten Menge der zu übernehmenden Karteikarten durch die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag erfolgt. Die Testamentsverzeichnisüberführung schreitet also planmäßig voran. Bislang konnten neben der ehemaligen Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vollständig in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden. Quelle und weitere Details finden Sie der Bundesnotarkammer