• #
  • Themen
    • Aktuelle Nachrichten
    • Aus dem Turm
  • Dienstleistungen
    • Lohnbuchhaltung, Baulöhne
    • Steuerberatung
    • Rechtsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
    • Unternehmensberatung
    • Mediation
    • Akademie
    • Weitere Dienstleistungen
  • Hilfreiches
  • Veranstaltungen
    • Aktuelle Veranstaltungen
    • Vergangene Veranstaltungen
  • Presse
  • Über uns
    • Ansprechpartner
    • Standorte
    • Qualität
    • Philosophie
    • Wen wir unterstützen
  • Karriere
  • EN

Steffen & Partner Gruppe HomepageSteffen & Partner Gruppe

Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.

You are here: Home / Allgemein / Corona-Krise: Abrechnung und Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in NRW erst ab Frühjahr 2021 / Herbst 2021

18. November 2020

Corona-Krise:
Abrechnung und Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in NRW erst ab Frühjahr 2021 / Herbst 2021

Den Empfänger der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen war zuletzt eine Rückmeldefrist bis zum 30. November 2020 per Email gesetzt worden. Aufgrund der aktuellen Situation wird sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 noch über den November 2020 hinaus verzögern. Das Land ist der Auffassung, dass dies überwiegend im Interesse der Empfänger liegen würde. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November sollen alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de erhalten, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Bis zum Erhalt dieser E-Mail bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sehen Sie bitte bis zum Start des Rückmeldeverfahrens von Rücküberweisungen an die Bewilligungsbehörden oder an die Landeskasse ab.

Steffen & Partner ist digitale Kanzlei 2019 der DATEV eg
Focus Money Top Steuerberater 2019Focus Money Top Steuerberater 2018Focus Money Top Steuerberater 2017Focus Money Top Steuerberater 2016Focus Money Top Steuerberater 2015 Focus Money Top Steuerberater 2013 Focus Money Top Steuerberater 2011 Focus Money Top Steuerberater 2009

Folgen Sie uns auf:

  • Bild- und Urheberrechte
  • Datenschutz
  • Haftungsausschluss
  • Impressum
Steffen & Partner Gruppe – Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in Bocholt und Düsseldorf

©2021 · Steffen & Partner Gruppe Home · Google+ · Bildrechte · Impressum