Corona-Krise:
Steuervorauszahlungen / Steuerstundungen/ Steuerliche Hilfen/ Sozialversicherung

Herabsetzung laufender Steuervorauszahlungen (betrifft Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer)

Hinsichtlich der laufenden Steuervorauszahlungen stellen wir selbstverständlich umgehend Anträge auf Herabsetzung oder vorläufige Aussetzung (Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihren zuständigen Steuerberater an oder zentral- 02871/ 27575-20, Nadja Poetzl).

Aufgrund der Anträge, die wir bereits gestellt haben, können wir schon jetzt sagen, dass es bisher keinerlei Probleme gab und das sehr unkompliziert elektronisch möglich ist.

Stundungsanträge (betrifft Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer)

Steuerstundungsanträge können auch ganz unkompliziert beantragt werden, auch die Umsatzsteuer wird hier mit berücksichitgt.

Umsatzsteuer- monatliche Fristverlängerungen für betroffene Unternehmen auch ohne Zahlen der Umsastzsteuer-Vorauszahlunge (1/11) möglich- gezahlte Beträge erstatten lassen

Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (1/11) für die automatische Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen (Verlängerung um 1 Monat, dauerhaft für ein ganzes Jahr), müssen derzeit nicht gezahlt werden, die Verlängerung wird auch so ab sofort gewährt.

Hinsichtlich bereits gezahlter 1/11-Beträge haben wir die Auskunft vom Finanzamt Borken erhalten, dass ein formloser Antrag ausreicht und die bereits bezahlten Beträge umgehend erstattet werden. Diesbezüglich werden wir unsere Mandanten kontaktieren. Sollten Sie noch keinen Hinweis von uns erhalten haben, bitten wir, sich umgehend mit Ihrem zuständigen Buchhaltungs-Mitarbeiter in Verbindung zu setzen.

Derzeit sind wir dabei, die ersten Anträge zu stellen und halten Sie auf dem laufenden, wie schnell da etwas passiert.

Vollstreckungsmaßnahmen seitens des Finanzamtes ausgesetzt/ Erlasse von Säumniszuschlägen

Von Vollstreckungsmaßnahmen seitens des Finanzamtes wird derzeit abgesehen, Säumniszuschläge werden erlassen.

Weitere aktuelle Infos: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Steuerliche Hilfen für die Gesellschaft sind seitens des Bundes beschlossen. Die konkrete Gestaltung wird derzeit auf Bundes- und Landesebene ausgearbeitet. Wir informieren direkt, sobald uns Informationen vorliegen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

Aktuell (Stand 24.03.2020): Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter wegen Corona-Krise ausgesetzt!

Auf Antrag des Arbeitgebers können Sozialversicherungsbeiträge bis Juni gestundet werden.

Hiervon betroffen sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese werden Freitag, 27.03.2020 fällig! Daher: Anträge schnell stellen- bzw. möglichst schnell mit der Lohnabteilung in Verbindung setzen. Stundungszinsen werden auskunftsgemäß nicht berechnet.

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!