Sofern Sie z.B. geschäftlich im Ausland unterwegs sind und dort ausländische Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie sich diese unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Typische Positionen, für die Vorsteuervergütungen beantragt werden können, sind z.B.: Tank-, Maut-, Mietwagen-, Reparatur-, Hotel-, Telefon- oder Messekosten. Unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung gezahlter ausländischer Umsatzsteuern möglich ist und was Sie genau tun müssen, sehen Sie anhand unserer für Sie erstellten Tabelle, die über Ihr login abrufbar ist. (login folgt)