Neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.05.2013: Grundsatz: Betriebsveranstaltungen, also z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, usw. liegen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Somit werden diese Aufwendungen nicht dem Arbeitslohn zugerechnet, wenn die Freigrenze von EUR 110,-- pro Person (beschränkt auf zwei Veranstaltungen pro Jahr) ... Weiterlesen
Kein Vorsteuer-Abzug mehr aus zu teuren Betriebsveranstaltungen
Haben Sie Ihre Weihnachtsfeier bereits hinter sich? Haben Sie ordentlich gefeiert und die EUR 110,-- - brutto- Grenze überschritten? Dann denken Sie bitte nicht nur an die lohnsteuerlichen Folgen, sondern auch an den Vorsteuer-Abzug! Hintergrund: Für Mitarbeiter ist die Teilnahme an der Feier grundsätzlich frei von Steuer und Sozialabgaben. Dies gilt jedoch nur für maximal zwei ... Weiterlesen