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Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.

Home » Überlassung von Praxisräumen

5. Oktober 2016 Bereich Steuerberater Branche Ärzte/ Heilberufe

Überlassung von Praxisräumen durch Arzt an andere Ärzte = umsatzsteuerpflichtig, da weder ärztliche noch arztähnliche Leistung

Überlassung von Praxisräumen

Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster vom 02.08.2015, AZ 15 K 718/12 U, handelt es sich bei der Überlassung von Praxisräumen nebst Ausstattung durch einen Arzt an andere Ärzte weder um eine ärztliche noch um eine arztähnliche Leistung. Damit handelt es sich bei diesen Leistungen mangels Steuerbefreiung um umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Das FG Münster ... Weiterlesen

28. April 2016 Bereich Steuerberater Branche Ärzte/ Heilberufe

Umsatzsteuerbefreiung bei Kostengemeinschaften

Laut eines aktuellen Urteils des FG Münster, AZ 15 K 196/11 (Revision V R 40/15), sind die Leistungen einer Kostengemeinschaft, wie z.B. die Überlassung von medizinischen Einrichtungen und Apparaten sowie die Überlassung von Praxisräumen nur gegenüber den Gemeinschaftern umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 d UStG. ... Weiterlesen

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