Für Betriebsveranstaltungen kann lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich ein Freibetrag von 110 € pro Veranstaltung und Teilnehmer bei zwei Veranstaltungen im Jahr geltend gemacht werden. Nur über dem Freibetrag liegende Aufwendungen des Arbeitgebers unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Überdies gibt es günstige Pauschalierungsmöglichkeiten. Grundsätzlich ... Weiterlesen
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Zur Verbesserung des Betriebsklimas werden von Unternehmen gelegentlich sogenannte Betriebsveranstaltungen durchgeführt. Hierbei entstehen dem Unternehmer Kosten, wofür sich die Frage stellt, inwieweit ein Vorsteuerabzug bei diesen Aufwendungen möglich ist. Überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers Bezieht der Unternehmer Leistungen für eine solche ... Weiterlesen