Sofern Ihre betriebliche Weihnachtsfeier auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet, sind grundsätzlich auch der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers vom Versicherungsschutz der betrieblichen Unfallversicherung gedeckt.

Sofern Ihre betriebliche Weihnachtsfeier auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet, sind grundsätzlich auch der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers vom Versicherungsschutz der betrieblichen Unfallversicherung gedeckt.

Im vorliegenden Fall ging es um den offiziellen Besuch einer Firma auf einer Weihnachtsfeier, bei der sich ein Unfall des Arbeitnehmers ereignete. Hier griff der Versicherungsschutz einer Berufsgenossenschaft ein. Damit ist also der Ort der Feierlichkeit nicht entscheidungsrelevant für den Versicherungsschutz.

Allerdings kann auskunftsgemäß ein Ausschluss- bzw. Verlust des Versicherungsschutzes erfolgen, wenn viel Alkohol konsumiert wurde.

Hessisches Sozialgericht, AZ L 3 139/05

 

 

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