Solidaritätszuschlag

Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Solidaritätszuschlag ab 2021 vollständig entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritäts-zuschlag anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig wird. Damit haben 35,5 Millionen Steuerzahler ab Januar höhere Nettoeinkünfte. 

An die neue deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Wie bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

Ab 2021 zahlen den Solidaritätszuschlag nur noch Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, Besserverdienende sowie GmbHs und andere Körperschaften.

Mehrwertsteuer

Um die Konjunktur in der Corona-Pandemie zu stützen, hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer vom 01.07.- 31.12.2020 gesenkt. Ab Januar 2021 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19% und der ermäßigte Steuersatz steigt wieder auf 7%.

Grundrente

Lange war bei der Grundrente ein großer Streitpunkt, ob es eine Bedürftigkeitsprüfung geben soll oder nicht. Nun endlich kommt sie! Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Etwa 1,3 Millionen Rentner haben Anspruch auf den Zuschlag, mit dem sie ihre eigentliche Rente aufbessern können. Der Großteil von ihnen sind Frauen. Voraussetzung für die Grundrente ist aber, dass Sie mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

Beiträge zur gesetzlichen Rente

Wer mehr verdient, zahlt auch mehr in die gesetzliche Rente ein – allerdings gilt das nicht unbegrenzt. Ab einer gewissen Höhe des monatlichen Bruttolohns müssen keine höheren Beiträge geleistet werden, im Umkehrschluss erhält man aber auch nicht mehr Rente. Diese Höhe ist die Beitragsbemessungsgrenze. Und die steigt 2021 von 6.900 Euro (Westen) und 6.450 Euro (Osten) auf 7.100 Euro (Westen) und 6.700 Euro (Osten).

Mindestlohn

Ab Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde, im Juli dann noch einmal auf 9,60 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Azubis: Ihr Lohn steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro. 

Hartz IV

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Familien können ab Januar gleich mehrfach profitieren. Denn nicht nur das Kindergeld steigt, sondern auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Beim Kindergeld gibt es pro Kind 15 Euro mehr, beim Kinderzuschlag 20 Euro. 

Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Ein Teil des Einkommens bleibt immer steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag steigt 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro.

Der Kinderfreibetrag wird ab dem VZ 2021 für jeden Elternteil von 2.586 auf 2.730 EUR erhöht. Der Betreuungsfreibetrag steigt von 1.320 für jeden Elternteil auf 1.464 EUR. Daraus ergibt sich eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 EUR um 576 EUR auf einen Beitrag von insgesamt 8.388 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind.

Alleinerziehende

Wer Kinder alleine groß zieht, darf bei der Einkommensteuer noch einen sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen, also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Der liegt normalerweise bei 1.908 Euro für das erste Kind. Wegen der Corona-Krise war er jedoch schon 2020 erhöht worden – auf 4.008 Euro. Diese Regel wird 2021 beibehalten. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

Mehr Wohngeld

Als Ausgleich für die höheren Kosten bei Benzin, Heizöl und Gas zahlt der Staat ab Januar ein höheres Wohngeld. Etwa 15 Euro mehr werden es pro Monat sein, pro weiterem Haushaltsmitglied kommen 3,60 Euro hinzu. 

Kfz-Steuer steigt

Für PKWs mit hohem Spritverbrauch und einem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer, steigt die Kfz-Steuer. Der Aufschlag wird dann doppelt so hoch. Hingegen wird bei einem Ausstoß von weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer, es günstiger.

Neue Pendlerpauschale

2021 erhöht sich die Entfernungspauschale. Statt 30 Cent dürfen bei der Steuererklärung 2021 ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit absetzt werden. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent.

Behindertenpauschbetrag

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Steuervereinfachung sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge,
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen,
  • der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 und
  • die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.

Darüber hinaus steigt der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.

Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenkasse

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden 2021 steigen. In welcher Höhe genau, beschließt jede Krankenversicherung zwar individuell, es gibt aber einen Richtwert. Diesen hat das Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent erhöht.

Wechsel der Krankenkasse

Bei einer Erhöhung des Zusatzbetrages kann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemachen werden. Aber auch so wird der Wechsel zwischen Krankenkassen um einiges leichter. Zum einen sinkt die Mindestvertragslaufzeit von 18 auf 12 Monate, zum anderen ist gar kein Kündigungsschreiben mehr nötig. Sie brauchen nur noch bei der neuen Versicherung Ihren Beitritt zu erklären. Den Rest regelt Ihre neue Krankenkasse. 

AU-Bescheinigung

Im Gesundheitssektor soll vieles digitaler werden. Dazu zählt auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Das Exemplar für die Krankenkasse wird ab Januar überflüssig. Die AU wird direkt von der Arztpraxis elektronisch an die Krankenversicherung übermittelt.

Elektronische Patientenakte

Personalausweis wird teurer

Ebenfalls digital wird Ihre Patientenakte – wenn es vom Patienten gewünscht wird. Ab Januar muss die gesetzliche Krankenkasse die elektronische Patientenakte (ePA) zumindest anbieten. Aber der Patient entscheidet, ob er sie wahrnehmen möchte und welche Daten darin gespeichert werden.

Auch die Kosten für den Personalausweis werden teuer. Allerdings erhöhen sich die Kosten für eine neue Scheckkarte, die in der Regel alle zehn Jahre fällig wird, nicht nur um ein paar Cent, sondern gleich um 8,20 Euro. Statt 28,80 Euro werden 37 Euro fällig. Jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, zahlen 22,80 Euro.

Höhere Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlt man regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden ab 2021 pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Aktuell sind es 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. Es kann natürlich auch mehr gespart werden. Darauf gibt es dann aber keine zusätzliche Förderung.

Als Wohnungsbauprämie erhält man ab 2021 10 Prozent (aktuell 8,8 Prozent) auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Wenn also zum Beispiel ein Alleinstehender 700 Euro auf den Bausparvertrag überweist, schenkt der Staat ihm künftig 70 Euro pro Jahr. Bei Ehepaaren, die 1.400 Euro einzahlen, sind das dann 140 Euro.

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