Status: Im Vermittlungsausschuss

Zunächst hatte der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 17. November 2023 das “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness”, kurz Wachstumschancengesetz, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Am 24. November 2023 hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst – und vorerst seine Zustimmung verweigert. Er hat den sogenannten Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Dabei dürfte es insbesondere um die Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte gehen. Verhandlungsgrundlage ist dabei das vom Bundestag beschlossene Gesetz.

Das Wachstumschancengesetz enthält eine Vielzahl von neuen Regelungen, deren Hauptzweck es ist, Unternehmen zu entlasten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mandanten-Information befindet sich das Wachstumschancengesetz im Gesetzgebungsverfahren. Zwar hat der Bundesrat einige Änderungswünsche angemeldet, jedoch will die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Wesentlichen unverändert weiterverfolgen. Die wichtigsten Punkte des fast 300-seitigen Entwurfs haben wir nachfolgend zusammengefasst. Die meisten Regelungen gelten für Wirtschaftszeiträume nach dem 31.12.2023.

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