Besteuerung der Dezember-Soforthilfe soll entfallen (Dezember-Abschlag für Gas- und Fernwärmekunden)

Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe war am 19.11.2022 in Kraft getreten. Der Bund hat im Rahmen der Regelungen die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas- und Fernwärmekunden übernommen. Diese Regelung steht im Zusammenhang mit der Energie- und Gaskrise infolge des Ukraine-Konflikts. Zunächst war davon ausgegangen worden, dass die Hilfe steuerpflichtig ist. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes soll die Dezember-Soforthilfe nun für steuerfrei erklärt werden

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!