Die Steffen & Partner Gruppe besteht aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Sitz in Bocholt und Düsseldorf. Die Steuerberater sind als Top-Steuerberater von Focus Money im Segment der großen Kanzleien ausgezeichnet.
dem Täter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben wurde oder
ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit erschienen ist oder
eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste,
die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht mehr möglich war. Nunmehr soll auch klargestellt werden, dass auch die Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau eine solche Sperrwirkung auslöst. Ausländische Kapitalerträge Die Finanzministerkonferenz hat außerdem angeregt, eine europarechtskonforme steuerliche Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen einzuführen, die allerdings zeitlich befristet sein soll. Die konkrete rechtliche Umsetzung soll allerdings erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden, so dass hierüber derzeit keine weiteren Details bekannt wurden. Im Ergebnis würde dies jedenfalls bedeuten, dass Steuern auf nicht erklärte ausländische (Kapital-) Einkünfte wegen der geplanten Anlaufhemmung zunächst einmal nicht verjähren. Fazit Um auf die Überschrift dieses Artikels zurückzukommen, bleibt festzuhalten, dass die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass nunmehr zeitnah ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden wird, da der Bundesminister der Finanzen die Eckpunkte dieser Verschärfung unterstützt. Nach den Plänen der Finanzminister soll das Gesetz bereits zum 01.01.2015 in Kraft treten.
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