Urteil des Bundesverfassungsgerichts da: Grundsteuer verfassungswidrig, da nicht mehr zeitgemäß!!!

Das Verfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist. Es führt dazu aus, dass die Einheitswerte für Grundstücke seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden seien und damit “völlig überholt” wären und zu “gravierenden Ungleichbehandlungen” der Immobilienbesitzer führten.

Was passiert jetzt nach diesem Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht zwingt damit den Gesetzgeber, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Sollte er bis dahin keine Neuregelung gefunden haben, dürfen die derzeit geltenden Regeln nicht mehr angewandt werden.

Urteil bezieht sich juristisch gesehen lediglich auf die westlichen Bundesländer?

Formaljuristisch ja, da dem Gericht lediglich Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen. Allerdings ist die Situation grundsätzlich auch mit den neuen Bundesländern vergleichbar, so dass wir davon ausgehen, dass grundsätzlich alle deutschen Hausbesitzer betroffen sind (Hinweis: Die Grundsteuer wird an die Mieter als Teil der Nebenkosten weiterberechnet).

Ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle?

Da die Grundsteuer ca. 10% der Steuereinnahmen der Kommunen darstellt, handelt es sich bei dieser Einnahme um eine wichtige Finanzierungsquelle. Laut Statistischem Bundesamt betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer A im Jahr 2016 ungefähr 400 Millionen EURO.

 

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts da: Grundsteuer verfassungswidrig, da nicht mehr zeitgemäß!!!