Transportunternehmen, Achtung! Tanken im europäischen Ausland: Einbau nachträglicher Tanks auch steuerbefreit?

steffen_partner-guenstig-tankenDie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegte Frage hat für eine Vielzahl von Transportunternehmen immense Bedeutung! Hintergrund: Transportunternehmer lassen in ihre LKW oft Tankbehälter einbauen, die ein größeres Fassungsvermögen als die vom Hersteller eingebauten Behälter haben, weil dadurch individuelle Bedürfnisse erfüllt werden sollen, wie z.B. der Transport von Containern. Energiesteuer ist grundsätzlich immer dann festzusetzen, wenn Diesel vom europäischen Ausland ins Inland verbracht wird. Es greift aber eine Steuerbefreiung, sofern der Kraftstoff in einem vom Hersteller eingebauten Tank befördert wird. Nun ist ein aktuelles Verfahren vor dem EuGH anhängig, AZ 4 K 3691/12 VE, weil der Zollsenat des FG Düsseldorf diesem die Frage vorgelegt hat, ob die Steuerbefreiung auch dann greift, wenn die Tankbehälter nachträglich eingebaut werden. Im vorgelegten Fall wurde der ursprüngliche Tank versetzt und zugleich ein weiterer Tank mit einem Fassungsvermögen von 780 Litern eingebaut. Der Einbau erfolgte, um den LKW mit Containern beladen zu können. Der LKW wurde in den Niederlanden betankt und überquerte im Anschluss die deutsche Grenze, um Inlandsfahrten durchzuführen. Die Zollverwaltung setzte Energiesteuer für die gesamte Diesel-Betankung mit der Begründung fest, dass keine Steuerbefreiung greife, da die Tanks nicht serienmäßig eingebaut worden seien. Die Spedition klagte gegen die Entscheidung der Zollverwaltung, woraufhin sich das FG Düsseldorf direkt an den EuGH wandte. Es sei europarechtlich zweifelhaft sei, ob nur vom Hersteller eingebaute Tanks von der Steuerbefreiung erfasst würden, da an der Herstellung häufig mehrere Unternehmen beteiligt seien. Es spreche vieles dafür, die Steuerbefreiung auch auf von Vertragshändlern nachträglich eingebaute Tanks zu erstrecken. Zudem handele es sich beim Tanken im Ausland im vorliegenden Fall nicht um steuerlichen Missbrauch, sondern um die Nutzung der Preisunterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Wir beobachten das Verfahren mit Spannung und halten Sie auf dem Laufenden.

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