steffen_partner-pflege-neuausrichtungsgesetz Folgende Neuerungen können eine Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sein:

  • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.
  • Hinweis auf den Abschluss und Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze.
  • Hinweis auf Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken.
  • Pflegekassen haben sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!