Folgende Neuerungen können eine Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sein:
- Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.
- Hinweis auf den Abschluss und Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze.
- Hinweis auf Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken.
- Pflegekassen haben sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.