Aufgrund bereits beschlossener Neuregelungen wird der steuerliche Grundfreibetrag von 12.096 € im Jahr 2025 auf 12.348 € ab 2026 angehoben. Bis zu diesem jährlichen Einkommen wird also keine Einkommensteuer erhoben. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag. Außerdem wird der Kinderfreibetrag von derzeit
3.336 € auf 3.414 € ab 2026 pro Kind angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bleibt aber nach wie vor bei 1.464 € pro Kind. Auch das Kindergeld steigt ab 2026 von derzeit 255 € auf 259 € pro Kind.
Fundstelle: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v. 23.12.2024, BGBl. I 2024 Nr. 449
Veelgestelde vragen
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Welche Freibeträge steigen 2026?
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und weitere Beträge werden 2026 angehoben — die Werte und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)