Hulpmiddel

Maßgebliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses für GmbH

Für die GmbH gelten je nach Größenklasse unterschiedliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Alle Fristen beziehen sich auf den Schluss des Geschäftsjahres. Schrittkleinste …

Für die GmbH gelten je nach Größenklasse unterschiedliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Alle Fristen beziehen sich auf den Schluss des Geschäftsjahres.

Fristen im Überblick

Schrittkleinste & kleine GmbHmittelgroße & große GmbH
Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB)binnen 6 Monatenbinnen 3 Monaten
Feststellung / Ergebnisverwendung (§ 42a Abs. 2 GmbHG)binnen 11 Monatenbinnen 8 Monaten
Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)binnen 12 Monatenbinnen 12 Monaten

Buchführungspflicht: Grenzen des § 141 AO

Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte werden buchführungs- und bilanzierungspflichtig, wenn sie eine der folgenden Grenzen überschreiten. Beide Werte wurden durch das Wachstumschancengesetz angehoben (anzuwenden ab dem Geschäftsjahr 2024):

  • Umsatz über 800.000 € im Kalenderjahr (zuvor 600.000 €) oder
  • Gewinn über 80.000 € im Wirtschaftsjahr (zuvor 60.000 €).

Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind hiervon unabhängig stets buchführungs- und bilanzierungspflichtig (§ 238 HGB) — die § 141-AO-Grenzen sind vor allem für Einzelunternehmen und Personengesellschaften relevant.

Gern prüfen wir Ihre individuellen Fristen und Pflichten — sprechen Sie Ihren Ansprechpartner bei Steffen & Partner in Bocholt oder Düsseldorf an.

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