Vraag

Welke termijn geldt voor de inschrijving van belastingvrije bedragen op de Lohnsteuerkarte?

De inschrijving van belastingvrije bedragen (Freibeträge) voor het lopende kalenderjaar is alleen mogelijk tot en met 30 november bij het Finanzamt. Wie deze termijn mist, kan de betreffende uitgaven pas via de inkomstenbelastingaangifte (Einkommensteuererklärung) doen gelden. Het liquiditeitsvoordeel gedurende het jaar gaat daarmee verloren.

Stand: november 2014

Meer hierover in het artikel Wichtig bis zum bis zum 30.11.2014: Lohnsteuerklassenwechsel und Freibeträge noch rechtzeitig eintragen lassen.

Verwante vragen

  • Bis wann kann ein Lohnsteuerklassenwechsel für das laufende Jahr beantragt werden?

    Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse für das laufende Kalenderjahr muss bis zum 30. November beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Nach diesem Stichtag ist eine Änderung für das laufende Jahr grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Antrag betrifft Verheiratete und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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  • Welchen Vorteil bringt die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination bei Ehegatten?

    Durch die optimale Kombination der Steuerklassen (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) lässt sich die monatlich einbehaltene Lohnsteuer reduzieren. Der Liquiditätsvorteil entsteht somit bereits unterjährig und nicht erst nach Abgabe der gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Die endgültige Steuerbelastung wird dadurch jedoch nicht verändert.

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  • Welche Aufwendungen können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

    Eintragungsfähig sind insbesondere Werbungskosten wie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Unterhaltsleistungen. Die Werbungskosten müssen dabei den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr übersteigen. Der eingetragene Freibetrag mindert die monatliche Lohnsteuer.

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  • Ab welcher Höhe lohnt sich die Eintragung von Werbungskosten als Freibetrag?

    Eine Eintragung kommt nur in Betracht, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR jährlich übersteigen, da dieser ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Erst der darüber hinausgehende Betrag kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

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