Voor de eerste en tweede maand met een omzetdaling van ten minste 50 procent geldt geen toeslag. Vanaf de derde maand bedraagt de toeslag 25 procent, vanaf de vierde maand 35 procent en vanaf de vijfde maand 40 procent. De percentages worden toegepast op de uitgekeerde Überbrückungshilfe III.
Stand: april 2021
Meer hierover in het artikel Verbesserungen der Überbrückungshilfe III.
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