Het afdrachtpercentage voor de Künstlersozialversicherung bedraagt in 2017 4,8 %. Daarmee is het tarief verlaagd ten opzichte van het voorgaande jaar, toen het nog 5,2 % bedroeg. De verlaging is gepubliceerd in het Bundesgesetzblatt (Duits staatsblad).
Stand: augustus 2016
Meer hierover in het artikel Sozialversicherung: Künstlersozialabgabe im Jahr 2017 günstiger.
Verwante vragen
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische oder publizistische Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Dazu zählen z. B. Verlage, Werbeagenturen, Theater oder auch sogenannte Eigenwerber, die regelmäßig Aufträge an Selbständige vergeben. Bemessungsgrundlage sind die im Kalenderjahr an die Künstler gezahlten Entgelte.
Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
Die Abgabe wird auf die Summe der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare angewendet. Im Jahr 2017 ergibt sich die Abgabe also durch Multiplikation dieser Honorarsumme mit 4,8 %. Die Beträge sind an die Künstlersozialkasse abzuführen.
Warum wurde der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2017 gesenkt?
Die Senkung von 5,2 % auf 4,8 % wurde möglich, weil sich die Finanzlage der Künstlersozialkasse stabilisiert hat. Insbesondere die verstärkten Prüfungen abgabepflichtiger Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung haben zu einer breiteren Beitragsbasis geführt. Dadurch konnten die einzelnen Verwerter im Folgejahr entlastet werden.