Volgens de opvatting van het Bundesfinanzhof (BFH) dekt de Entfernungspauschale alle lopende autokosten voor ritten tussen woning en eerste werkplek. Daartoe behoren met name brandstof, verzekering, onderhoud en reparaties. Een aanvullende aftrek van deze kosten als beroepskosten (Werbungskosten) is daarom in beginsel uitgesloten.
Stand: november 2014
Meer hierover in het artikel Entfernungspauschale: Unfallkosten künftig nicht mehr von der Steuer abziehbar?.
Verwante vragen
Sind Reparaturkosten nach einer Falschbetankung als Werbungskosten abziehbar?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil VI R 29/13 entschieden, dass Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeit nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehbar sind. Diese Aufwendungen gelten als durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn sie im konkreten Fall rund 4.200 EUR betrugen.
Welche Folgen hat das BFH-Urteil VI R 29/13 für die Berücksichtigung von Unfallkosten?
Das Urteil betraf zwar nur Reparaturkosten nach einer Falschbetankung, wirft aber die Frage auf, ob auch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg künftig nicht mehr zusätzlich abziehbar sind. Bisher wurden außergewöhnliche Aufwendungen wie Unfallkosten neben der Pauschale anerkannt. Ob diese Praxis fortgeführt wird, ist nach dem Urteil offen.
Was bedeutet die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer?
Durch die Abgeltungswirkung können Arbeitnehmer neben der Pauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer in der Regel keine weiteren tatsächlichen Kfz-Kosten geltend machen. Auch unerwartete und hohe Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fahrt zur Arbeit stehen, sind damit grundsätzlich abgegolten. Eine genaue Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Unfällen, bleibt jedoch ratsam.