Vraag

Welke procesgrondslag geldt bij ongeoorloofd gebruik van afbeeldingen op eBay?

Het Oberlandesgericht Köln heeft beslist dat bij een verbodsprocedure wegens ongeoorloofd gebruik van een vreemde foto door particuliere of kleinzakelijke eBay-verkopers een procesgrondslag van 3.000 EUR passend is. Het vroegere standaardbedrag van 6.000 EUR is gezien de toegenomen betekenis van het internet als marktplaats niet meer actueel. De inbreuk blijft desondanks niet onbeduidend.

Stand: september 2012

Meer hierover in het artikel ebay Verkäufe: Umsatzsteuerpflichtig?.

Verwante vragen

  • Sind private eBay-Verkäufe umsatzsteuerpflichtig?

    Nein, der Verkauf privat erworbener Gegenstände über eBay unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 18.07.2012, Az. 14 K 702/10) hat klargestellt, dass die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen, auch in mehreren gleichartigen Handlungen, noch keine unternehmerische Tätigkeit begründet. Entscheidend ist, ob der Verkäufer wie ein Händler am Markt auftritt.

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  • Wann wird ein eBay-Verkäufer umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft?

    Eine unternehmerische Tätigkeit liegt vor, wenn der Verkäufer wie ein Händler am Markt auftritt, also etwa Waren gezielt zum Weiterverkauf einkauft. Allein die Anzahl der Verkäufe oder die Nutzung derselben Plattform begründet noch keine Unternehmereigenschaft. Maßgeblich sind die Gesamtumstände wie Einkaufsverhalten, planmäßiges Vorgehen und nachhaltige Verkaufsabsicht.

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  • Wer trägt die Beweislast bei strittiger Unternehmereigenschaft auf eBay?

    Das Finanzamt muss nachweisen, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Gelingt dieser Nachweis nicht, etwa weil keine Belege für einen Einkauf zum Weiterverkauf vorliegen, kann keine Umsatzsteuer erhoben werden. Im entschiedenen Fall reichten 140 verkaufte Pelzmäntel aus geerbtem Privatbesitz nicht für eine Unternehmereigenschaft.

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  • Lässt sich das Urteil zu eBay-Verkäufen auf andere Verkaufsplattformen übertragen?

    Ja, der vom FG Baden-Württemberg aufgestellte Grundsatz ist nicht auf eBay beschränkt. Die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen in mehreren gleichartigen Handlungen begründet generell keine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit, unabhängig vom genutzten Vertriebskanal.

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