Dergelijke e-mails mogen in geen geval worden geopend, evenmin als de bijlagen. Aanbevolen wordt om het bericht direct te verwijderen. Vooral uitvoerbare bestanden (.exe) of gecomprimeerde archieven (.rar) in verband met vermeende belastingaanslagen zijn een duidelijk waarschuwingssignaal.
Stand: mei 2015
Meer hierover in het artikel Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.
Verwante vragen
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?
Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.
Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?
Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.
Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?
Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.