De belastingdienst eiste tot dusver dat de presterende ondernemer op de factuur de plaats vermeldt waar hij zijn activiteit daadwerkelijk uitoefent. Was deze vermelding niet correct, dan werd de ontvanger van de factuur de aftrek van voorbelasting geweigerd.
Stand: augustus 2018
Meer hierover in het artikel Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen erneut vom BFH gelockert….
Verwante vragen
Welche Adresse muss der leistende Unternehmer auf einer Rechnung angeben?
Nach den BFH-Urteilen vom 21.06.2018 reicht es aus, wenn auf der Rechnung eine Anschrift angegeben wird, unter der der leistende Unternehmer postalisch erreichbar ist. Es ist nicht mehr erforderlich, den Ort der tatsächlichen Tätigkeitsausübung anzugeben.
Welche Folgen hat die neue BFH-Rechtsprechung für den Vorsteuerabzug?
Da nun eine Anschrift mit postalischer Erreichbarkeit genügt, kann der Vorsteuerabzug nicht mehr allein deshalb versagt werden, weil der angegebene Ort nicht mit dem tatsächlichen Tätigkeitsort übereinstimmt. Dies erleichtert die Anerkennung von Rechnungen erheblich und verringert das Risiko für Rechnungsempfänger.
Wann hat der BFH die Anforderungen an die Rechnungsanschrift gelockert?
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 21.06.2018 entschieden, dass die Angabe einer postalisch erreichbaren Anschrift des leistenden Unternehmers ausreichend ist. Damit wurden die bisherigen strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an die Rechnungsangaben gelockert.