Aangezien nu een adres met postale bereikbaarheid volstaat, kan de aftrek van voorbelasting niet meer worden geweigerd louter omdat het opgegeven adres niet overeenkomt met de werkelijke plaats van bedrijfsuitoefening. Dit vergemakkelijkt de erkenning van facturen aanzienlijk en vermindert het risico voor ontvangers van facturen.
Stand: augustus 2018
Meer hierover in het artikel Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen erneut vom BFH gelockert….
Verwante vragen
Welche Adresse muss der leistende Unternehmer auf einer Rechnung angeben?
Nach den BFH-Urteilen vom 21.06.2018 reicht es aus, wenn auf der Rechnung eine Anschrift angegeben wird, unter der der leistende Unternehmer postalisch erreichbar ist. Es ist nicht mehr erforderlich, den Ort der tatsächlichen Tätigkeitsausübung anzugeben.
Wie war die frühere Auffassung der Finanzverwaltung zur Anschrift auf Rechnungen?
Die Finanzverwaltung verlangte bisher, dass der leistende Unternehmer auf der Rechnung den Ort angibt, an dem er seine Tätigkeit tatsächlich ausübt. War diese Angabe nicht korrekt, wurde dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug versagt.
Wann hat der BFH die Anforderungen an die Rechnungsanschrift gelockert?
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 21.06.2018 entschieden, dass die Angabe einer postalisch erreichbaren Anschrift des leistenden Unternehmers ausreichend ist. Damit wurden die bisherigen strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an die Rechnungsangaben gelockert.