Ab dem 01.01.2014 sind viele Anstiege in den Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung geplant:
- Anstieg der Jahresarbeitentgeltgrenze (=Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen Krankenversicherung auf EUR 53.550 (2013: EUR 52.200)
- Anstieg für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert waren, auf EUR 48.600 (2013: 47.250). Die Grenze ist zur Feststellung der Versicherungspflicht heranzuziehen.
- Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf EUR 48.600 (2013: 47.250).
- Anstieg der Bezugsgröße für viele Werte in der Sozialversicherung (z.B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung) auf monatlich EUR 2.765 (2013: EUR 2.695). Diese gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.